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   BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98   

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https://dejure.org/2000,5571
BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98 (https://dejure.org/2000,5571)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98 (https://dejure.org/2000,5571)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2000 - 2 BvR 1430/98 (https://dejure.org/2000,5571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Feststellung des offensichtlichen Nichtvorliegens eines Abschiebungsverbots nach AuslG § 51 Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verwaltungsgericht - Offensichtliche Unbegründetheit - Klageabweisung - Asylklage - Anfechtung - Ausländer - Abschiebung - Abschiebungsverbot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AsylVfG § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 30 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem den unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, dass Offensichtlichkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 AsylVfG dann vorliegt, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1997 - 2 BvR 1024/95 - NVwZ-Beilage 9/1997, S. 65 f.).

    Auch eindeutige und widerspruchsfreie Auskünfte und Stellungnahmen sachverständiger Stellen (vgl. BVerfGE 65, 76 ) hat das Verwaltungsgericht nicht dargelegt.

  • BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Die von dem Verwaltungsgericht zur Begründung seines Offensichtlichkeitsurteils in Bezug genommene Entscheidung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. - (veröffentlicht in Juris sowie in AuAS 1996, S. 117 f.) ist jedenfalls nicht geeignet, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu stützen.

    Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Ergebnis mit einer günstigeren Entscheidung rechnen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1996 - 2 BvR 2409/95 u.a. -, AuAS 1996, S. 117 f.).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Dieselben Anforderungen sind auch an eine gerichtliche Entscheidung über das offensichtliche Nichtvorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG zu stellen (stRspr, vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, BayVbl 1997, S. 15 f. und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage 6/1997, S. 42 f.).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem den unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, dass Offensichtlichkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 AsylVfG dann vorliegt, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1997 - 2 BvR 1024/95 - NVwZ-Beilage 9/1997, S. 65 f.).
  • BVerfG, 24.03.1997 - 2 BvR 1024/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines sechzehnjährigen kurdischen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem den unbestimmten Rechtsbegriff der Offensichtlichkeit in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin ausgelegt, dass Offensichtlichkeit im Sinne des § 30 Abs. 1 AsylVfG dann vorliegt, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1997 - 2 BvR 1024/95 - NVwZ-Beilage 9/1997, S. 65 f.).
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Dieselben Anforderungen sind auch an eine gerichtliche Entscheidung über das offensichtliche Nichtvorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG zu stellen (stRspr, vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, BayVbl 1997, S. 15 f. und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage 6/1997, S. 42 f.).
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 3 UE 404/95

    Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Darüber hinaus haben sich inzwischen weitere Obergerichte im Sinne der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz geäußert (vgl. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1999 - A 13 S 2476/97 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 1, B4 sowie vom 18. November 1999 - A 13 S 2844/95 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B5, beide auch in Juris veröffentlicht; ebenso - wenn auch nur zu exilpolitischer Tätigkeit bis 1996 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 UE 404/95 -, in Juris veröffentlicht; vgl. auch die Bezugnahme in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1999 unter I. 3 f auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1998 - 1 L 1690/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1999 - A 13 S 2844/95

    Demokratische Republik Kongo: Staatsgewalt- bzw Gebietsgewalt in bestimmten

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Darüber hinaus haben sich inzwischen weitere Obergerichte im Sinne der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz geäußert (vgl. die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1999 - A 13 S 2476/97 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 1, B4 sowie vom 18. November 1999 - A 13 S 2844/95 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B5, beide auch in Juris veröffentlicht; ebenso - wenn auch nur zu exilpolitischer Tätigkeit bis 1996 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 UE 404/95 -, in Juris veröffentlicht; vgl. auch die Bezugnahme in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1999 unter I. 3 f auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1998 - 1 L 1690/96 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1998 - 10 A 10902/97

    UDPS; Kongo-Zaire; Politische Verfolgung; Abschiebungshindernis; Leukämie

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1430/98
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in der Folgezeit seine Rechtsprechung vom 14. November 1997 zu der fehlenden Rückkehrgefährdung wegen der Asylantragstellung oder einer untergeordneten exilpolitischen Tätigkeit nicht geändert, sondern bekräftigt (vgl. dessen Entscheidung vom 3. April 1998 - 10 A 10902/97 -, NVwZ-Beilage 8/1998, S. 85 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1999 - A 13 S 2476/97

    Demokratische Republik Kongo nach der Machtergreifung durch Kabila -

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